„Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.“
– unbekannt

Was tun im Trauerfall?

Zunächst möchten wir sagen, dass wir rund um die Uhr für Sie erreichbar sind.  Für diese nicht planbare Situation erreichen Sie uns Tag und Nacht unter der

Telefonnummer 02324 / 738 77 oder 0162 / 9119120.

Wir stehen Ihnen dabei selbstverständlich auch außerhalb unseres Stadtgebietes zur Verfügung.

1. Tod feststellen

Ist der Angehörige Zuhause verstorben, sollten Sie zunächst einen Arzt verständen, damit dieser den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Dies kann im Notfall auch durch einen Notarzt erfolgen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz übernimmt die Einrichtung die Verständigung des Arztes. Zur Erklärung, ein Totenschein wird benötigt um eine Sterbeurkunde beantragen zu können.
Um die Beantragung der Sterbeurkunde müssen Sie sich allerdings nicht kümmern, das übernehmen wir für Sie.

2. Bestatter verständigen

Nach der Verständigung können wir den Verstorbenen überführen und uns um die weitere Versorgung kümmern.

Je nachdem welche Bestattungsform gewünscht wird, wird der Verstorbene zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium überführt.

Darauffolgend finden Gespräche mit den Angehörigen statt. Hier werden Sarg oder Urne ausgesucht, sowie die Friedhofswahl besprochen und weitere Anliegen besprochen. Wir kümmern uns um den Pastor, die Floristik und den Trauerdruck.

Ebenfalls wird eine Kostenübersicht aufgestellt.

Wir legen in Absprache mit der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. dem Krematorium einen Bestattungstermin fest.

 

Wichtig ist, ob der Verstorbene schon einen Vorsorgevertrag abgeschlossen hat.
Dann ist auch die Wahl des Bestatters festgelegt.

Durch einen Vorsorgevertrag können viele Entscheidungen erleichtert werden, wenn zu Lebzeiten alle Regularien geklärt und festgelegt wurden.

Weitere Informationen darüber finden Sie unter Vorsorge.

 

Um Angehörige zu entlasten, kümmern wir uns außerdem um viele Formalitäten, die bei Bürger- und Standesämtern, im Krankenhaus, mit diversen Versicherungen und Arbeitgebern anfallen.
Zusätzlich kümmern wir uns um Rentenbezüge und Ansprüche aus Sterbegeldversicherungen.

 

3. Wichtige Dokumente und Formalitäten
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Beim Haussterbefall den Totenschein vom Arzt
  • Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten (wenn schon verstorben)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Rentenbescheid (Rentennummer)
  • Krankenkassenkarte
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • SV-Buch der DDR (wenn Geburtsjahr nach 1925 war)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Grabdokumente, falls schon eine Grabstätte vorhanden ist
  • Versicherungsscheine (Sterbegeld und Treuhandkonto)
  • Ggf. Dokumente des Verstorbenen über Wünsche und Regelungen
4. Nahe Angehörige verständigen

Informieren Sie nahe Verwandte und enge Freunde und besprechen Sie im engsten Familienkreis das weitere Vorgehen.

Nahen Angehörigen wird in der Regel einen Tag Sonderurlaub für die Bestattung gewährt.

Welche wichtigen Dokumente müssen bereit stehen?

  • Todesbescheinigung vom Hausarzt/Notarzt
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Versichertenkarte der Krankenkasse, falls vorhanden
  • Police der Sterbegeldversicherung
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • weitere Versicherungsunterlagen

Je nach Familienstand werden diese Dokumente benötigt:

  • ledig: Geburtsurkunde
  • verheiratet: Heiratsurkunde
  • geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde (meist im Stammbuch)
  • verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des letzten Ehepartners