„Die Erinnerung ist das einzige Paradies,
aus dem wir nicht vertrieben werden können
.“
– Jean Paul

Vorsorge

Wir beraten Sie gerne zum Thema Vorsorge.
Sie erreichen uns Tag und Nacht unter der

Telefonnummer 02324 / 738 77 oder 0162 / 9119120.

Wir stehen Ihnen dabei selbstverständlich auch außerhalb unseres Stadtgebietes zur Verfügung.

1. Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Durch den Bestattungsvorsorgevertrag wird sichergestellt, dass der Verstorbene nach seinen Wünschen und Vorstellungen bestattet wird. Daneben sollen aber auch dessen Angehörige entlastet werden. Da diese sich im Sterbefall regelmäßig unter erheblichem psychischem Druck befinden, ist die Vorsorge durch den Verstorbenen zu Lebzeiten äußerst sinnvoll.
Umfang und Inhalt des Vorsorgevertrages können individuell berücksichtigt und in den Vertrag aufgenommen werden. Die Bestattung wird in allen Details besprochen und schriftlich fixiert.

 

2. Folgende Punkte können geregelt werden:
  • Alles was Ihnen wichtig ist
  • nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richten soll
  • welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll
  • auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll
  • die Regelung der Grabpflege
  • die Gestaltung der Trauerfeier mit allen Einzelheiten
  • die Regelung der Finanzierung der Bestattung
  • Patientenverfügung
  • Testament
  • Abwicklung der Formalitäten
3. Warum ein Treuhandkonto anlegen?
  • Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung
  • bessere Verzinsung als bei normalen Sparbucheinlagen
  • keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Sicherheit der Geldanlage über den Unternehmensbestand des Bestatters hinaus
  • keine laufenden Beiträge, wie sie bei einer Versicherung anfallen
4. Sterbegeldversicherung

Wozu eine solche Versicherung?

Da im Falle des Versterbens die Krankenkasse keine Zahlungen leistet, müssen die Angehörigen und das Sozialamt für die Bestattungskosten aufkommen. Eine solche Belastung für die Angehörigen sollte vermieden werden. Um trotzdem eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten, ist es ratsam, frühzeitig eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

Änderung des Bezugsrechtes bei bestehenden Versicherungen?

Bei bestehenden Versicherungen kann das Bezugsrecht an den Vorsorgevertrag gekoppelt werden (Änderung des Bezugsrechtes).
Hierbei wird die Versicherung vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt.

Wie funktioniert es?

Die Sterbegeldversicherung kann im Rahmen des Bestattungsvorsorgevertrages mit abgeschlossen werden. Damit sind die Bestattungskosten gesichert und man muss sich keine Gedanken mehr über die eigene Bestattung machen.

Rahmenbedingungen:

  • keine Gesundheitsfragen
  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
  • günstige Beiträge
  • kein bürokratischer Aufwand
  • mit anteiliger Überschussbeteiligung
  • Direkte Auszahlung an den Bestatter
  • Bei Tod innerhalb von 18 Monaten erfolgt eine Staffelung der Versicherungssumme, jedoch sofortiger voller Versicherungsschutz bei Unfalltod. Nach 18 Monaten wird die Gesamtsumme gezahlt
  • mit individuell festzulegenden Beiträgen zwischen 2.000 Euro bis 10.000 Euro
  • mit Monats-, Jahres- oder Einmal-Zahlung
5. Vorsorgen - wozu?
Wenn jemand stirbt und keine Angehörigen mehr hat oder diese nicht ermittelt werden können, so wird regelmäßig die Bestattung durch das Ordnungsamt veranlasst.
Das Ordnungsamt übernimmt aber nur die Kosten in Höhe der Minimalsätze des Sozialamtes und kann wegen der Kostersparnis, auch gegen den Willen des Verstorbenen, eine Feuerbestattung anordnen.
Um sicherzustellen, dass eine wunschgemäße Bestattung vorgenommen wird, gibt es die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit uns abzuschließen.
Dieser Vertrag enthält die notwendige Vorsorge und sichert Sie somit günstig ab.
6. Wie funktioniert es?
  • Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Diesen können Sie jederzeit abwandeln, denn Wünsche und Vorstellungen können sich verändern. Gleichzeitig schließen Sie über die Kosten der Bestattung einen Treuhandvertrag ab oder sichern Ihre bestehende Sterbegeldversicherung durch Änderung des Bezugsrechtes ab.
  • Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Ihnen zugesagte Verzinsung erhalten Sie brutto = netto, also ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.
  • Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen direkt an uns zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
  • Nach der Auszahlung an uns erhalten die Angehörigen den Rest des Treuhandvermögens.
    7. Patientenverfügung

    Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die in Kraft tritt, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr mündlich äußern kann.
    Es wird festgelegt, welche medizinische Behandlung in bestimmten Krankheitssituationen gewünscht werden.
    Im Idealfall wird diese Verfügung regelmäßig mit Datum und Unterschrift bestätigt.
    Patientenverfügungen stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.

      8. Testament

      Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, weil z.B. die gesetzliche Erbfolge nicht ausreichend ist, sollten Sie einige Punkte beachten.
      – Verfasser des Testamentes muss volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein
      – handschriftliche Erstellung mit aktuellem Datum, Ortsangabe und vollständiger Unterschrift
      – vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie durch eine notarielle Beurkundung